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   VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687   

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VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687 (https://dejure.org/2021,15182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 1 NE 20.2687 (https://dejure.org/2021,15182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 1 NE 20.2687 (https://dejure.org/2021,15182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6
    Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses

  • rewis.io

    Normenkontrolle, Einstweilige Anordnung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 6
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 3 S 3137/19

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris; B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 11.9.2019 - 1 MN 94/19 - juris Rn. 17; OVG SH - B.v. 20.3.2018 - 1 MR 1/18 - juris Rn. 18).

    Soweit Straßenflächen noch nicht endgültig hergestellt worden sind, kann sich ein Anspruch auf Durchführung der Erschließung ergeben (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.499

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Der Senat hat daher das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO verneint, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer Genehmigungsfreistellung für ein Vorhaben vollständig umgesetzt sind und die Bauarbeiten bereits begonnen haben, da der Betroffene seine Rechte mit einem Eilverfahren nach § 123 VwGO, gerichtet gegen den Träger der Bauaufsichtsbehörde, in dem der Bebauungsplan inzident überprüft wird, schneller und einfacher geltend machen kann, er seine Rechtsstellung mit einem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verbessern kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 1 NE 18.499 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2018 - 1 MR 1/18

    Bauarbeiten an der Umgehungsstraße in Tarup (K 8) können fortgeführt werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris; B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 11.9.2019 - 1 MN 94/19 - juris Rn. 17; OVG SH - B.v. 20.3.2018 - 1 MR 1/18 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2019 - 1 MN 94/19

    Antragsbefugnis; Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris; B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 11.9.2019 - 1 MN 94/19 - juris Rn. 17; OVG SH - B.v. 20.3.2018 - 1 MR 1/18 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris; B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 11.9.2019 - 1 MN 94/19 - juris Rn. 17; OVG SH - B.v. 20.3.2018 - 1 MR 1/18 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag bzw. Normenkontrolleilantrag ist dann nicht gegeben, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG, U.v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Eine die Antragsbefugnis begründende subjektive Rechtsposition ist vor allem das im Plangebiet befindliche Grundeigentum, dessen Inhalt und Schranken durch die planerischen Festsetzungen eines Bebauungsplans unmittelbar und rechtssatzmäßig bestimmt und ausgestaltet werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; B.v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
    Eine die Antragsbefugnis begründende subjektive Rechtsposition ist vor allem das im Plangebiet befindliche Grundeigentum, dessen Inhalt und Schranken durch die planerischen Festsetzungen eines Bebauungsplans unmittelbar und rechtssatzmäßig bestimmt und ausgestaltet werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; B.v. 20.9.2005 - 4 BN 46.05 - BauR 2006, 352).
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 1 NE 23.1461

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses im Normenkontrolleilverfahren

    Es bedarf zusätzlich eines bauaufsichtlichen Einschreitens, bei dem das Vertrauen des Bauherrn auf die Gültigkeit der Rechtsnorm und die Schwere nachbarrechtliche Rechtsverletzungen zu würdigen sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 1 NE 20.2687 - juris Rn. 14).
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